Verbesserter Betriebshaftpflichtschutz für das Baugewerbe bei der VHV
Die VHV bietet mit der „BAUPROTECT“ Betriebshaftpflichtversicherung schon seit langem einen umfassenden Schutz für Unternehmen im Baugewerbe. Dieser wurde mit einigen Änderungen und Deckungserweiterungen zum 01.07.2013 noch einmal deutlich verbessert. Drei maßgebliche Verbesserungen wurden dabei eingeführt.
Nachbesserungsbegleitschäden mit abgedeckt
Die Nachbesserungsbegleitschäden werden mit den Änderungen zur Jahresmitte um weitere Betriebsarten im Bauhauptgewerbe erweitert. Waren es bisher nur Betriebe aus dem Bereich Dachdeckerei und Zimmerei, so können jetzt auch weitere Betriebe von dieser Absicherung profitieren. Ohne Zuschläge werden vor allem Neuabschlüsse ermöglicht.
Dabei sind alle Kosten abgedeckt, die entstehen, um das mangelhafte Werk zu finden und freizulegen. Ebenfalls sind die Kosten für das neue Verfüllen, Vermauern oder Verputzen mit abgedeckt, so dass der Ursprungszustand wieder hergestellt werden kann. Maximal kann der Schaden bis zu einer Summe von 100.000 Euro abgesichert werden.
Aus- und Einbaukosten
Ebenfalls können mangelhafte Materialien, die zugekauft wurden, jetzt mit versichert werden. Wurden diese bereits beim Kunden eingebaut, sind sie wieder auszubauen und durch mängelfreie Materialien zu ersetzen, die wiederum eingebaut werden müssen. Diese Kosten sind jetzt auch über die Betriebshaftpflicht der VHV absicherbar. Eine Versicherungssumme bis zu 150.000 Euro ist dabei möglich, denn der Baustoffhändler kann nur in den wenigsten Fällen für den Schaden belangt werden. Dies ist ausschließlich dann möglich, wenn er bereits die Mängel an den Materialien hätte feststellen können.
Schäden am Material
Bauseits gestelltes Material wird auf Baustellen immer häufiger verwendet. Doch Unternehmen sind bei dessen Verwendung unsicher, insbesondere dann, wenn es um Schäden an diesem Material geht. Die VHV kommt jetzt genauso dafür auf. Sie betrachtet die Schäden am bauseits gestellten Material nicht als Erfüllungs-, sondern als Bearbeitungsschäden, so dass die Bauunternehmen hier ebenfalls bestens abgesichert sind.
Alles in allem wurden mit den Veränderungen der VHV Betriebshaftpflichtversicherung die versicherbaren Risiken deutlich erweitert, der Schutz für die Unternehmen wesentlich verbessert.