Betriebshaftpflicht muss für Fehler von Mitarbeitern haften
Derzeit sorgt das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 22. Mai 2014, das unter dem Aktenzeichen 2 U 574/12 erging, für Aufsehen. Es stritten sich ein Mitarbeiter eines Unternehmens und ein gesetzlicher Unfallversicherungs-Träger.
Was war passiert?
Zugrunde lag folgender Fall: Mitarbeiter A von Unternehmen B wurde an das befreundete Unternehmen A verliehen. Dort sollte der Mitarbeiter nach Angaben des ihm auf der Baustelle vorgesetzten Mitarbeiters auf dem Dach arbeiten. Dieser war mehrfach und ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die Baustelle nur unzureichend gesichert war, die Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten wurden. Der Mitarbeiter A stürzte bei seinem Einsatz auf dem Dach ab, zog sich schwere Verletzungen an Schädel und Wirbeln zu und ist seit dem Unfall querschnittsgelähmt.
Die Unfallversicherung zahlte zwar für den Geschädigten, will das Geld jetzt aber von dessen Vorgesetzten auf der Baustelle wieder haben. Insgesamt geht es um 950.000 Euro. Zur Begründung dieser Forderung heißt es, dass der Vorgesetzte dazu verpflichtet gewesen sei, die ihm unterstellten Mitarbeiter keinen gesundheitlichen Gefahren auszusetzen.
Dieser Begründung folgten bereits die Richter am Landgericht Mainz in der ersten Instanz und auch das Oberlandesgericht Koblenz in der zweiten Instanz.
Keine Chance für den Beklagten
Der Beklagte wollte sich aus der Sache heraus reden. Er verwies darauf, dass der Geschädigte bei einem anderen Unternehmen angestellt und dieses damit für ihn zuständig sei. Ebenfalls versuchte er die Schuld auf den Geschädigten abzuwälzen, weil dieser ja im Wissen der ungesicherten Baustelle auf dem Dach gearbeitet hatte. Die Richter ließen beide „Ausreden“ nicht gelten.
Trotzdem hat der Beklagte noch einmal Glück im Unglück, denn wie die Richter am OLG Koblenz feststellten, sei nicht der Beklagte selbst, sondern die Betriebshaftpflichtversicherung von dessen Chef für den Schaden ersatzpflichtig. Ob und inwieweit diese nun die Forderung an die Unfallversicherung zahlen wird, bleibt aber abzuwarten, da hier zwei große Institutionen aufeinander treffen.