Betriebshaftpflichtversicherung für Nebengewerbe und die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung
Das Festangestellte gleichzeitig noch ein Nebengewerbe führen ist nicht selten. Es kann sein das das Gewerbe erst auf die Beine gestellt wird oder einfach das die Person ihre festen Einkommen aus Sicherheitsgründen nicht aufgeben will. Leider sind die Risiken denen Unternehmen ausgesetzt sind auch bei Nebengewerben geltend. Vor allem wenn eine einzige Person das Nebengewerbe besitzt und leitet kann es leicht zu Fehlern kommen. Denn wenn das Gewerbe nicht als Kapitalgesellschaft gegründet wurde, haftet der Besitzer bei Schäden mit seinem ganzen Vermögen. Deshalb ist es ratsam sich über Gewerbeversicherungen zu erkundigen, auch wenn es sich um ein Nebengewerbe handelt.
Die Notwendigkeit der Betriebshaftpflichtversicherung
Oft wird gedacht, dass bei einem Nebengewerbe keine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt wird. Aber Fehler können genauso in Nebengewerben geschehen, wie auch in allen Unternehmen und jemand muss dann für die Kosten aufkommen. Als Nebengewerbe werden Tätigkeiten eingestuft die beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet sind und bei denen pro Woche höchstens 15 Stunden ausgeübt werden. Unterschiede bestehen, zum Beispiel muss der Nebengwerbler sich nicht eigens Krankenversichern. Jedoch wird zum Abschluss der Betriebshaftpflicht geraten, damit auch das Nebengewerbe vor finanziellen Schäden die durch Regressansprüche Dritter aufkommen, geschützt ist. Hierbei sollte klar sein das die Höhe des Risikos für das Gewerbe nicht von der Betriebsgröße abhängig ist. Das Haftungsrisiko hängt von der Art des Gewerbes ab und der Tätigkeiten die von dessen ausgeführt werden. Zum Beispiel können auch kleine Fehler im Handwerk große Folgen haben. Genauso können von Planungsbüros drastische Forderungen von den Geschädigten verlangt werden. Bei anderen Berufen kommen solche Situationen seltener vor, aber Unfälle und Fehler passieren immerhin überall. Vor allem Kleingewerbler die mit ihrem eigenen Vermögen für die Schäden haften sollten diese Risiken nicht unterschätzen.
Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung für Unternehmen
Ein großes Problem für Gewerbe ist der Ausfall der Maschinen und dessen Folgen. Im schlimmsten Fall kann der Maschinenausfall das Aus für das ganze Unternehmen bedeuten. Das Hauptproblem ist das bei dem Ausfall der produzierenden Maschinen es zu einem sofortigen Produktionsanhalt kommt. Bis dieser aufgehoben wird stehen die Umsätze still, was dazu führen kann, dass das Unternehmen Probleme mit seinen unbezahlten Rechnungen für Geschäftspartner bekommt. Dazu kommen auch noch die Kosten die beim Betriebsstillstand trotzdem weiterlaufen. Dazu gehören vor allem die Löhne der Arbeiter, Zinsen, Leihgebühren, Miete usw. Desto länger der Stillstand anhält desto höher werden die Schäden. Aus diesem Grund haben die Versicherer ihre Angebote auch in diesen Gebieten weiterentwickelt und es wird geraten diese Angebote und die versprochenen Leistungen gut zu betrachten und miteinander zu vergleichen.