Betriebsinhaltsversicherung von Bedeutung
Für Unternehmer ist ein ausreichender Versicherungsschutz von entscheidender Bedeutung. Eine Versicherung, die dabei nicht fehlen darf, ist die Betriebsinhaltsversicherung, auch als Inventarversicherung bekannt. Sie ist vergleichbar mit der Hausratversicherung im privaten Bereich.
Welche Schäden sind versichert?
Die Betriebsinhaltsversicherung kommt für alle Schäden auf, die durch
- Einbruchdiebstahl,
- Raub,
- Vandalismus,
- Feuer,
- Sturm und Hagel, sowie
- Leitungswasser entstehen.
Dabei sind alle Gebäude, die zum Betrieb zählen und in der Versicherungspolice angegeben wurden, abgedeckt. Das heißt, dass nicht nur die Büroräume, sondern auch Lager, Werkstätten oder Ladengeschäfte versichert werden können.
Welche Leistungen übernimmt die Betriebsinhaltsversicherung?
Auch bei den Leistungen kann die Betriebsinhaltsversicherung sich sehen lassen. So kommt sie zum Einen für die beschädigten Waren oder Einrichtungsgegenstände auf. Diese werden zum Neuwert versichert, so dass sie im Schadensfall neu gekauft werden können. Zum Anderen werden die Aufräumarbeiten nach einem Schadensereignis erstattet. Ebenfalls kann es durch Feuer, Leitungswasser und Co. zur Beschädigung von wichtigen Daten und Akten kommen. Die Kosten, um diese wieder herzustellen, werden ebenfalls getragen.
Wer will, kann zusätzlich den Glasbruch mit einschließen, muss dafür aber mit Mehrkosten rechnen. Außerdem bieten einige Betriebsinhaltsversicherungen einen Vermögensschadenschutz an. In diesem Fall werden nicht nur die Schäden an den Sachwerten ersetzt. Kommt es aufgrund des Schadens zu einer Betriebsunterbrechung, muss also das Unternehmen seine Tätigkeit einstellen, kommt die Versicherung für die Fixkosten auf. Dazu zählen etwa Miete, Löhne und Gehälter und ähnliches. Selbst der entgangene Gewinn kann ersetzt werden.
Achtung Unterversicherung
Bei der Wahl der Versicherungssumme sollten Unternehmer stets korrekte Neuwerte aller versicherten Betriebsinhalte angeben, auch wenn dadurch schnell die Prämie steigt. Im Schadensfall hat eine Unterversicherung nämlich massive Konsequenzen. Sollte diese bestehen, wird die Versicherung die Leistung in dem Verhältnis kürzen, in dem die Unterversicherung bestand.
Beispiel:
Betriebsinhalt tatsächlicher Wert: 50.000 Euro
Betriebsinhalt versicherter Wert: 40.000 Euro
Unterversicherung: 20 %
Im Schadensfall wird gezahlt: 32.000 Euro