BCA: Vermögensschadenhaftpflicht für Makler und Finanzberater
Der Maklerpool BCA bietet seit kurzem eine neue Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an, die aus verschiedenen Bausteinen dem eigenen Bedarf entsprechend zusammengestellt werden kann. Auch die Honorarberatung kann dabei eingeschlossen werden. Zielgruppe sind Berater, die nach § 34f GewO arbeiten. Dieser wurde erst am 01.01.2013 eingeführt und gilt unter anderem für Finanzanlagevermittler und –Berater. Die neuen Regelungen schreiben für die genannten Berufsgruppen den Abschluss einer Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor. Viele Berater agieren auch als Finanzplaner oder Immobilienmakler nach § 34c GewO. Sie müssen darauf achten, dass diese Tätigkeiten ebenfalls ausreichend abgesichert werden.
Modulare Vermögensschadenhaftpflicht ohne Umsatzbegrenzung
Neu auf den Markt gekommen ist eine modulare Vermögensschadenhaftpflicht ohne Umsatzbegrenzung. Diese wird vom Maklerpool BCA AG angeboten. Die Tarif-Bausteine lassen sich frei kombinieren, sie bestehen aus Pflicht- und Erweiterungs-, sowie Zusatzbausteinen.
Dadurch lassen sich die Versicherungen konkret an den Bedarf des Versicherungsnehmers anpassen. Die Deckung ist weltweit gegeben und die moderaten Preise, so betont der Maklerpool, seien ein klarer Pluspunkt für die neue Vermögensschadenhaftpflicht.
Details zur neuen Absicherung
Die Versicherungssummen können bis zu drei Millionen Euro betragen. Der Pflichtbetrag von derzeit 1,23 Millionen Euro sei aber in jedem Fall zu berücksichtigen. Zusätzlich sind weitere Möglichkeiten frei wählbar, mit denen die Deckung erweitert werden kann. Auch Makler und Berater mit geringen Umsätzen profitieren von der neuen Vermögensschadenhaftpflicht. Bei geringen Umsätzen könnten Nachlässe bis zu 80 Prozent gewährt werden, erklärt die BCA AG. Diese Regelungen können bei Abschluss eines Drei-Jahres-Vertrags für das erste Versicherungsjahr gelten, aber auch, wenn Immobilienmakler beispielsweise eine Pflichtversicherung abschließen.
Stolz ist man bei der BCA AG auch darauf, dass eine Beitragsanpassung nach einem Schadensfall nicht vorgesehen ist. Zudem ist die Honorarberatung in den neuen Verträgen bereits mit eingeschlossen. Insgesamt sei man so der steigenden Nachfrage nach individuell anpassbaren Leistungen, die auf den Einzelnen zugeschnitten werden können, deutlich entgegen gekommen. Damit habe man auf die Wünsche und Forderungen der Berater reagiert.