Betriebs-, Büro-, Berufshaftpflichtversicherung – was ist für wen wichtig?
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung unterscheidet man grundsätzlich in eine private und eine gewerbliche Variante. Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer gilt: Der Haftpflichtschutz gehört zur Grundausstattung. Je nach Tätigkeitsgebiet ist eine Berufshaftpflichtversicherung sogar verpflichtend. Ärzte, Steuerberater, Anwälte, Architekten, Wirtschaftsprüfer und Co. müssen eine Berufshaftpflicht abschließen.
Dadurch werden Schäden abgedeckt, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit ihren Kunden oder Patienten zufügen. Beispielhaft sei hier der Rechtsanwalt genannt, der Unterlagen zu spät bei Gericht einreicht. Muss sein Mandant deshalb eine Ordnungsstrafe oder ein Bußgeld zahlen, kann er dieses vom Anwalt zurück verlangen.
Betriebshaftpflicht für Handwerker und Dienstleister
Auch Handwerker und Dienstleister sollten eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Hierbei werden alle Schäden, die dem Kunden zugefügt werden, abgedeckt. Wichtig ist hierbei, dass so genannte Tätigkeitsschäden mit abgesichert sind. Diese können nur durch ausdrückliche Nennung in der Police entsprechend abgesichert werden. So werden auch Schäden am Eigentum des Kunden ersetzt, die entstehen, wenn der Handwerker daran arbeitet. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der neue Geschirrspüler zum Beispiel im Elektrogroßmarkt gekauft wurde, aber vom örtlichen Handwerker angeschlossen werden soll. Wird der Geschirrspüler beschädigt, so haftet der Handwerker bzw. dessen Haftpflicht.
Zudem sollte bei Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung auf eine ausreichend hohe Deckungssumme geachtet werden. Für Sachschäden sollte diese mindestens eine Million Euro betragen. Bei vielen Anbietern ist zudem eine private Haftpflichtversicherung mit enthalten, die für den Unternehmensinhaber gilt.
Weitere Absicherungsmöglichkeiten
Eine Umwelthaftpflicht ist für Unternehmen, die mit für die Umwelt gefährlichen Stoffe arbeiten (z. B. Chemikalien beim Makler), die ins Grundwasser gelangen könnten, ratsam. Die Bürohaftpflicht ist sinnvoll, wenn Kunden empfangen werden. Sollten diese auf dem Betriebsgelände stürzen und sich verletzen, leistet diese Versicherung. Auch können Schäden abgedeckt sein, die beim Kunden verursacht werden, also beispielsweise das vom Anwalt zerstörte Kopiergerät des Kunden.
Interessant ist außerdem, dass jede betriebliche Haftpflicht auch einen passiven Rechtsschutz beinhaltet. Unberechtigte Forderungen werden somit ohne eigenes Zutun durch die Versicherung abgewehrt.