Können deutsche Hebammen noch hoffen?
In den letzten Wochen und Monaten haben die freiberuflichen Hebammen für einiges Aufsehen gesorgt. Denn die Kritik an den Versicherern wurde immer lauter. Nun steht fest, zur Mitte des nächsten Jahres will einer der letzten Versicherer, die die Berufshaftpflicht für freiberufliche Hebammen anbieten, aus dem Geschäft aussteigen. Ohne eine Berufshaftpflicht dürfen freie Hebammen ihrer Tätigkeit jedoch nicht nachgehen. Die Länder
- Schleswig-Holstein,
- Baden-Württemberg,
- Brandenburg,
- Berlin und
- Rheinland-Pfalz
haben daher jetzt einen Antrag an den Bundesrat gestellt, der nun auch angenommen wurde. Ziel ist es, eine Lösung zu finden.
Politik sieht sich nicht in der Verantwortung
Ganz klar zählt diese Lösungsfindung in den Aufgabenbereich des Bundesgesundheitsministers. Hermann Gröhe von der CDU sieht jedoch die Politik nicht in der Verantwortung und geht einfach mal davon aus, dass die Versicherer es schon richten werden. Zusätzlich beruft sich Gröhe auf Vereinbarungen mit den Krankenkassen, die höhere Vergütungen für die Geburten zahlen würden.
Das bringt den Hebammen indes nichts, denn viele von ihnen beschäftigen sich vorwiegend mit der Schwangerenbetreuung, der Vor- und Nachsorge. Nur die Geburten würden jedoch mit höheren Vergütungen belohnt. Wer also nur wenige Geburten durchführt, hat von diesen Regelungen kaum etwas.
Geburtshilfe in Deutschland vor dem Aus?
Aufgrund der massiv gestiegenen Beiträge haben aber schon heute viele Hebammen aufgegeben und die Versorgung mit der Geburtshilfe ist nicht mehr flächendeckend gegeben. Gerade in ländlichen Gebieten müssen werdende Mütter immer längere Anfahrtswege in Kauf nehmen, um überhaupt noch eine Klinik mit Geburtshilfe zu erreichen. Auch die Wahl zwischen Hausgeburt, Geburt in der Klinik oder im Geburtshaus besteht bereits heute vielerorts nicht mehr.
Aktuell diskutiert man daher über mögliche Lösungen des Problems. Im Gespräch sind zum Beispiel ein Haftungsfonds, der aus Steuermitteln finanziert werden könnte, oder eine erweiterte Trägerhaftung. Derzeit befasst sich eine Arbeitsgruppe mit der Thematik, wobei deren Ergebnisse im April erwartet werden.